Termine und Kosten

Termine

Behandlungstermine finden freitags und samstags statt, jeweils nach Vereinbarung.

Vereinbaren Sie Ihren Termin direkt per Online-Terminreservierung auf dieser Seite, über das Kontaktformular, telefonisch unter 0155-60613809 oder per E-Mail: [email protected]

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Andernfalls muss ich den versäumten Termin in Rechnung stellen mit 50% des Stundensatzes (45,00 €) .


Kurztermine oder Besprechungen per Zoom sind nach Absprache buchbar (nur bei bestehenden Patienten). 

Honorar

Meine Leistungen berechnen sich nach Zeitaufwand (90,00 Euro/Stunde). Bei längeren Sitzungen werden angebrochene Stunden im 15-Minuten-Takt anteilig berechnet (22,50 Euro à 15 Minuten). Ebenso berechne ich Beratungen per Video oder Telefon im 15-Minuten-Takt mit 22,50 Euro à 15 Minuten. 

Verbrauchsmaterialien (z.B. Akupunkturnadeln, Injektionsmaterial) sind inklusive. 

Laboruntersuchungen rechnen Sie direkt mit dem Labor ab. Medikamente werden je nach Verbrauch zusätzlich berechnet.

Die Abrechnung erfolgt bequem per Rechnung, die Sie anschließend per Überweisung begleichen können. Bar- oder Kartenzahlung vor Ort biete ich nicht an. 

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker in der Regel nicht. In diesem Fall sind die Behandlungskosten privat zu tragen.

Privatversicherte und Zusatzversicherte erhalten auf Wunsch eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Soweit einzelne Leistungen dort nicht oder nicht passend abgebildet sind, erfolgt die Berechnung analog. Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Behandlung. Zur Erreichung meines Stundensatzes von 90 Euro pro 60 Minuten werden die GebüH‑Sätze mit Zeitfaktoren bis über den Höchstsatz hinaus angepasst.


Hinweis zur Kostenerstattung:  
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten häufig nur den einfachen GebüH‑Satz und sind nicht verpflichtet, höhere Faktoren oder analoge Leistungen zu übernehmen. Dadurch kann ein Eigenanteil entstehen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über die Erstattungsfähigkeit der Behandlung.
Die Rechnung begleichen Sie bitte unabhängig davon, wie Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten erstattet.